Allgemeine Geschäftsbedingungen für Törns der KMS Segelreisen GbR

  1. Die Törnanmeldung bedarf der schriftlichen Form. Sie ist verbindlich und bedarf der Bestätigung durch KMS Segelreisen. Die Anzahlung (50% der Gesamtsumme) ist eine Woche nach Datum der Bestätigung fällig und auf das in der Bestätigung angegebene Konto zu entrichten. Die Restzahlung ist vier Wochen vor Törnbeginn fällig. Erfolgt die Anmeldung innerhalb von vier Wochen vor Törnbeginn ist die Gesamtsumme sofort fällig. Die Buchung ist übertragbar.
  2. Die in der Törnausschreibung angegebenen Termine und ggfs. Törnziele werden eingehalten, soweit das Wetter, die Belastbarkeit der Crew und technische Erfordernisse dies erlauben. Flaute oder Nichtbelastbarkeit der Crew können auch mehrere Hafentage erfordern. Diese evtl. notwendigen Änderungen oder Segelausfall bedingen keinen Anspruch auf Erstattung der Törngebühren. Gleiches gilt für Abbruch oder Beeinträchtigung des Törns, wenn dies durch höhere Gewalt (Krieg, Streik, politische Unruhen, Beschlagnahme usw.) hervorgerufen wird. Für den Fall technischer Schäden gilt eine Liegezeit von 48 Stunden pro Vorfall als vereinbart. Aufgrund der vorgenannten Umstände entsteht kein Regressanspruch, auch dann nicht, wenn die Rückreise nicht vom vorgesehenen Zielhafen aus erfolgen kann. KMS Segelreisen und der Skipper werden stets bemüht sein, die Folgen vorgenannter Umstände zu vermeiden und zu minimieren. Dem Teilnehmer ist klar, dass er durch seine Buchung zum Mitglied der Crew wird und im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv an der Bedienung des Schiffs teilnehmen muss.
  3. Den Anordnungen des Skippers ist unbedingt Folge zu leisten. Kommt ein Törnteilnehmer diesen Anordnungen nicht nach oder handelt gegen die gemeinschaftlichen Interessen der Crew, kann er nach Erreichen des nächsten Hafens vom Törn ausgeschlossen werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag. Weitere Ansprüche gegen KMS Segelreisen, den Skipper oder die Crew bestehen in diesem Fall nicht.
  4. Der Törnteilnehmer ist für die Einhaltung aller ihn betreffenden Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
  5. Hin- und Rückreise des Teilnehmers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
  6. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart oder ausgeschrieben, sind die Kosten für Liegeplatz, Betriebsstoffe, Verpflegung und Reinigung der Yacht nicht in den Törngebühren enthalten. Für Sauberkeit an Bord ist die Crew verantwortlich.
  7. Für die Yachten bestehen eine Vollkasko- und eine Haftpflichtversicherung. Die Crew bzw. der einzelne Schadensverursacher haften gegenüber der KMS Segelreisen bis maximal zur Höhe der Vollkasko-Selbstbeteiligung. Diese ist je nach Segelrevier unterschiedlich. Die jeweilige Höhe geben wir auf Anfrage bekannt. Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sind nicht versichert. Hier haftet der Verursacher für den gesamten Schaden. Für Schäden, die der Skipper alleinverantwortlich hervorruft, besteht eine entsprechende Versicherung. KMS Segelreisen und der Skipper haften nicht für an Bord abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände oder Wertsachen von Reiseteilnehmern. Dies gilt insbesondere für Wasserschäden.
  8. KMS Segelreisen ist berechtigt, den Törn abzusagen, wenn die Teilnahme durch nicht vorhersehbare Umstände in Form von höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass aufgrund mangelnder Anmeldung oder Absagen eine sichere Durchführung des Törns nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall wird sich KMS Segelreisen bemühen, einen anderen Törn anzubieten. Bleibt dies erfolglos, werden die Törngebühren zurückerstattet.
  9. Bei Rücktritt des Teilnehmers bis vier Wochen vor Törnbeginn werden 30% des Törnpreises fällig. Der Rest der Anzahlung wird zurückerstattet. Erfolgt die Absage innerhalb von vier Wochen vor Törnbeginn, ist der gesamte Törnpreis zu zahlen, es sei denn, der Teilnehmer stellt eine gleichwertige Ersatzperson.
  10. Gerichtsstand und Gerichtsort ist Husum / Nordfriesland
Nach oben scrollen